Barrierefreiheit: Neue Anforderungen durch den European Accessibility Act 2025

EAA macht barrierefreie Websitegestaltung zur Pflicht! Ab Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Diese EU-Richtlinie verpflichtet private Unternehmen dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Eine aktuelle Untersuchung zeigt: Nur 10% der Unternehmenswebsites erfüllen bereits diese kommenden Anforderungen. Dies verdeutlicht den großen Handlungsbedarf, eröffnet aber auch Chancen für Verbesserungen und Innovationen im digitalen Bereich.

 

Wie "Der Standard" kürzlich berichtete, droht tausenden Websites das Aus, wenn sie nicht rechtzeitig barrierefrei werden. Der Artikel unterstreicht die Dringlichkeit des Themas und die weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen, die die EAA-Anforderungen nicht erfüllen.

Vorteile barrierefreier Websites

Die Gestaltung barrierefreier Websites bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Größere Reichweite: Erschließung neuer Zielgruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen
  • Verbesserte Nutzererfahrung: Einfachere Navigation und Bedienung für alle Besucher
  • Höhere Kundenzufriedenheit: Durch inklusiven Zugang zu Informationen und Dienstleistungen
  • Steigerung der Conversion-Rate: Barrierefreiheit kann zu mehr Interaktionen und Abschlüssen führen
  • Besseres SEO-Ranking: Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, barrierefreie Websites
  • Positives Unternehmensimage: Demonstration von sozialem Engagement und Innovationsbereitschaft
  • Rechtliche Compliance: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vermeidung möglicher Sanktionen

Handlungsbedarf und Compliance-Vorteile

Der EAA schafft einen klaren Handlungsbedarf für Unternehmen. Die Einhaltung der Richtlinien bietet Rechtssicherheit und vermeidet potenzielle behördliche Maßnahmen, die den Online-Auftritt beeinträchtigen könnten. Websites, die nicht angepasst werden, könnten in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden, bis sie den Vorgaben entsprechen.

Für reine B2B-Websites, die ausschließlich geschäftliche Kunden adressieren, gelten die Vorgaben des EAA in der Regel nicht. Dennoch ist eine Prüfung ratsam, ob Inhalte oder Funktionen der Website Verbraucher ansprechen, wie beispielsweise Stellenanzeigen oder Bewerbungsportale. 

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Es ist wichtig zu beachten, dass Kleinstunternehmen von diesen Regelungen ausgenommen sind. Nach EU-Definition gelten als Kleinstunternehmen (Quelle):

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro

Trotz der Ausnahme können auch Kleinstunternehmen von einer barrierefreien Gestaltung ihrer Webpräsenz profitieren, um ihre Reichweite zu erhöhen und allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Jetzt ist die Zeit zu handeln

Die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern vor allem eine Chance, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Websites für alle Menschen zu verbessern. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, positionieren sich als Vorreiter in Sachen Inklusion und Kundenorientierung.

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EAA macht barrierefreie Websitegestaltung zur Pflicht