Wie "Der Standard" kürzlich berichtete, droht tausenden Websites das Aus, wenn sie nicht rechtzeitig barrierefrei werden. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft, das auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) basiert. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit digitalen Angeboten ihre Websites und Webshops anpassen müssen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Warum Barrierefreiheit jetzt wichtig ist
Die digitale Barrierefreiheit bringt nicht nur gesetzliche Verpflichtungen mit sich, sondern auch klare Vorteile für Unternehmen:
- Erweiterte Zielgruppen: Menschen mit Behinderungen und ältere Nutzer profitieren von einer zugänglichen Website.
- Bessere Nutzererfahrung: Leichtere Navigation und optimierte Bedienbarkeit für alle Besucher.
- SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites haben oft eine bessere Platzierung in Suchmaschinen.
- Rechtliche Absicherung: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen reduziert das Risiko von Abmahnungen oder Sanktionen.
- Stärkeres Unternehmensimage: Firmen, die auf Inklusion setzen, steigern Vertrauen und Markenwert.
Wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, darunter:
- Websites und Online-Shops
- Mobile Apps und digitale Kundenportale
- Elektronische Zahlungsmethoden und Buchungssysteme
Ausnahmen:
- Reine B2B-Websites, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, sind von den EAA-Vorgaben nicht betroffen.
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter & unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ebenfalls ausgenommen.
Dennoch ist eine Prüfung ratsam, ob Teile der Website Verbraucher ansprechen, z. B. durch Stellenanzeigen, Bewerbungsformulare oder öffentlich zugängliche Informationen.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten bereits jetzt handeln, um bis 2025 alle Anforderungen zu erfüllen. Empfohlene Maßnahmen:
- Barrierefreiheits-Check: Analyse der bestehenden Website auf Schwachstellen.
- Umsetzung der Barrierefreiheit: Anpassung von Design, Code und Funktionen gemäß WCAG 2.1 AA.
- Schulung des Teams: Sensibilisierung für barrierefreies Webdesign und Content-Erstellung.
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